EuGH-Urteil : Facebook darf Nutzerdaten nicht in Amerika speichern
Lesezeit: 4 Min.
David hat gegen Goliath gewonnen. Der Europäische Gerichtshof gibt dem Internet-Aktivisten Maximilian Schrems recht und folgt dem Schlussantrag des Generalanwalts Yves Bot. Dieser hatte dem Österreicher zugestanden, die Weiterleitung und Speicherung seiner auf der Onlineplattform Facebook veröffentlichten persönlichen Daten zu unterbinden.
Ohne Abo weiterlesen
Dies ist kein Abo. Ihre Registrierung ist komplett kostenlos,
ohne
versteckte Kosten.
Oder 3 Monate für 1 € pro Monat Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen
erhalten
und immer aktuell informiert bleiben.